Datenschutz bedeutet nicht einfach die Achtung der Persönlichkeitsrechte Anderer sondern auch das Auseinandersetzen mit einer Vielzahl an Gesetzen. Zur EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz kommen allein in Deutschland inzwischen noch rund 150 zusätzliche Vorschriften hinzu und weitere sind in Vorbereitung. Ein interner Datenschutzbeauftragter in Nebenfunktion kann die Komplexität, die sich daraus ergibt, oft kaum bewältigen. Deshalb entscheiden sich viele Unternehmen für einen externen Datenschutzbeauftragten.
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